Allgemeine Geschäftsbedingungen
Feiergaststätte Grothues

Allgemeines:
Nachstehende Bedingungen liegen unseren Vermietungen zugrunde und werden durch Reservierung eines Veranstaltungstermins Vertragsbestandteil beider Vertragsparteien.

Mietobjekt:
Die Feiergaststätte (das Mietobjekt), inklusive bereitgestelltem Inventar, wird dem Mieter zur Durchführung einer privaten Feier mit ca. 50-200 Personen überlassen. Der Mieter ist verantwortlich für das Verhalten seiner Gäste und einem sorgsamen Umgang mit dem Inventar, den Räumen und Innen- und Außenanlagen. Ruhestörungen sind zu vermeiden. Bei Zuwiderhandlungen behalten sich die Vermieter das Recht vor, die Party vorzeitig zu beenden.

Räume & Mobiliar:
Zum Mietumfang der Feiergaststätte gehören: Festsaal, Bar, Küche, Flur, Toiletten, Freifläche und Parkplätze sowie Stühle, Tische, Garderoben sowie die installierte Haustechnik.Alle weiteren Serviceleistungen wie Lichtanlagen, Bühnenelemente, Zelte. Catering werden nach Absprache rechtzeitig bereitgestellt.

Mieter:
Der Mieter muss uneingeschränkt geschäftsfähig sein und das 25. Lebensjahr vollendet haben. Er muss beim gesamten Ablauf der Party anwesend sein und als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Mietdauer (Mietperiode):
Die Mietdauer beträgt 24 Stunden ( 10.00 Uhr bis 10.00 Uhr ). Abweichungen kännen im Einzelnen vereinbart werden. Gibt der Kunde das Mietobjekt nicht termingerecht zurück, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Es wird jeweils die Gebühr in voller Höhe für jeden angefangenen Tag berechnet. Ist das Mietobjekt für die folgende Mietperiode reserviert, wird es kostenpflichtig gereinigt. Die anfallenden Kosten sind vom Mieter gemäß aktueller Preisliste zu tragen (Preisliste beim Vermieter).

Reservierung:
Die Reservierung eines Termins wird erst nach Eingang der Anzahlung gültig. Die Anzahlung beträgt 50 % des Mietzinses. Die Anzahlung dient der Abdeckung von Verlusten durch für nicht fristgerechte Absagen. Der Rest des Mietzinses wird nach Übergabe des Objektes am Veranstaltungstag fällig.
Der Veranstalter behält sich vor eine Kaution verlangen.Die Höhe der kaution wirtd unter den Vertragspartnern vereinbart.Ist die Feiergaststätte durch Eintreten von höherer Gewalt nicht benutzbar, können die Vermieter den reservierten Termin stornieren, die geleistete Anzahlung und die Kaution werden in diesem Falle zurückgezahlt. Ein weitergehender Ersatzanspruch ist ausgeschlossen.

Kaution:
Die Kaution dient der Abdeckung von Verlusten durch Schäden oder entstandene Zusatzkosten wie: Überschreitung der Mietdauer, vom Mieter oder seinen Gästen am Mietobjekt verursachten Schäden, nicht sachgerechter Reinigung des Mietobjektes usw.
Bei Schlüsselübergabe wird nach Überprüfung des Mietobjekts und des Inventars die Kaution abzüglich eventueller Kosten erstattet, Wird über den Wert eventueller Schäden keine Einigung erzielt, wird die Kaution einbehalten und mit Rechnungsbelegen spätestens nach 2 Monaten abgerechnet. Zahlt der Vermieter die Kaution bedingungslos zurück, schließt dies eine spätere Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen für nicht offensichtliche Schäden nicht aus, noch wird hierdurch die Beweislast umgekehrt.

Haftung:
Der Mieter haftet für alle verursachten Schäden, die während seiner Veranstaltung durch ihn oder seine Gäste oder nicht geladene natürliche Personen am Inventar, im Gebäude und auf dem heckenumsäumten Freigelände vor dem Gebäude, allen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, dem Aussengelände, Parkplätzen, Pflanzen, Gegenständen, Maschinen oder Anlagen entstehen. Insbesondere sind hier auch Schäden durch Vandalismus, Sachbeschädigung und Diebstahl gemeint
Er übernimmt alle Kosten, die durch Lärmbelästigung von Anwohnern entstehen (z.B. Anzeigen oder Gerichtskosten).

Haftungsausschluss:
Der Vermieter übernimmt die Haftung für Körper- und Gesundheits-schäden nur, wenn diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Vermieters, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden wie gestohlenes oder zerstörtes Eigentum des Mieters oder seiner Gäste auf dem Gelände und in den Räum-lichkeiten der Feiergaststätte haftet der Vermieter, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur, wenn diese der Vorwurf der grob fahr-lässigen bzw. vorsätzlichen Pflichtverletzung trifft.
Grundsätzlich ist jeder für sich selbst verantwortlich.

Heizung:
Das Mietobjekts wird temperaturbedingt beheizt. Die Heizkosten werden nach Absprache berechnet und sind nach Übergabe des Objektes extra zu bezahlen.

Reinigung:
Der Partyraum, die Toiletten die Bar und der Küchenbereich sind besenrein zu übergeben. Auf den Böden darf kein Wasser stehen. die Tischplatten sind feucht zu reinigen. Das Mobiliar muss nach Vorgabe wieder aufgestellt/gestapelt werden. Der Saal und die Terrasse sind besenrein zu verlassen. Der Müll, Glassplitter, Zigarettenkippen o.ä. müssen aus den Anlagen, den Hecken, Parkplätzen und von der Rassenfläche aufgesammelt und in Müllsäcke gesteckt werden. Das bereitgestellte Reinigungsmaterial (Eimer, Besen Aufnehmer etc.) ist nach Benutzung zu reinigen. Wird das Mietobjekt nicht oder unzureichend gesäubert zurückgeben, wird die Reinigung in Rechnung gestellt.

Müllentsorgung:
Die Kosten für die Müllentsorgung werden nach Absprache berechnet.

Zahlungsbedingungen:
Bei Reservierung eines Termins sind 50% des Mietpreises als Anzahlung fällig. Der verbleibende Mietpreis zuzüglich der Kaution ist in bar bei Übernahme des Schlüssels fällig.

Stornierung:
Eine Stornierung bis 60 Tage vor einem reservierten Termin ist kostenlos. Danach wird die Anzahlung als Nutzungsausfall-entschädigung, einbehalten. Ist eine weitere Vermietung möglich, wird die einbehaltene Anzahlung abzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von …. € zurückgezahlt. Dem Mieter steht das Recht zu, einen geringen Schaden nachzuweisen.
Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur in schriftlicher Form erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

Salvatoresche Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder Ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Das eilt auch in dem Falle, dass die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten.

Feiergaststätte und Inventar sind Eigentum von Wladimir Werner